Hakenkreuz selber eingeritzt
Ein Jahr nach dem angeblichen „Neonazi-Überfall“ im sächsischen Mitteweida ist die angeklagte junge Frau wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt worden. Als Strafe wurde die Ableistung von 40 Arbeitsstunden verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Beschuldigte ein Hakenkreuz selber in die Haut geritzt habe. Die Angeklagte hatte fantasiert, von „Rechtsradikalen“ überfallen worden zu sein, die Ihr das NS-Symbol in die Haut geritzt hätten. Die hatte bundesweit für Schlagzeilen und „Entsetzen“ gesorgt.
Oberstaatsanwalt Bernd Vogel äußerte sich zufrieden über das Urteil. Der Schuldspruch werde allerdings „Wasser auf die Mühlen bestimmter Kreise sein“, befürchtete er. Daher sei das Urteil „für alle eine Niederlage“.
Ein aus Steuergeldern finanziertes „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ hatte Anfang des Jahres im Ratssaal der Stadt Mittweida sogar einen „Ehrenpreis für Zivilcourage“ an die junge Frau verliehen. Die Polizei zweifelt jedoch von vornherein an den Angaben des „Opfers“, was die Beschuldigte bei ihrer Dankesrede vor den rund 150 Gästen als „Schwachsinn“ bezeichnete. „Einfach nur Danke will ich sagen“, stotterte sie ins Mikrofon.
Gemäß aussage des „Neonazi Opfers“ hätten die Täter Bomberjacken mit der Aufschrift „NSDAP“ getragen. Die junge Frau habe zuvor versucht, einen sechsjährigen Spätaussiedlermädchen zu Hilfe zu kommen, dass von den „Neonazis“ vor einem Supermarkt drangsaliert und herumgeschubst worden sei.
Trotz des öffentlichen Aufrufs und einer ausgesetzten Belohnung in Höhe von 5.000 Euro meldete sich jedoch kein e9inziger Zeuge. Auch von der angeblich angegriffenen Sechsjährigen fehlte jede Spur. Die Polizei hatte zunächst ein Kind ermittelt, das sie für die Betroffene hielt und durch Sugegestivfragen zur Bestätigung des „Neonazi-Überfalls“ verleitet. Diese Annahme ist inzwischen widerlegt.
Zwei rechtsmedizinische Gutachten kamen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass sich die Schülerin das Hakenkreuz selbst in die Haut geritzt hat. Nach Angaben eines Berliner Rechtsmediziners gibt es Hieb- und Stichwunden, die dafür sprechen, dass sich das mutmaßliche „Opfer“ selbst verletzt hat.
Fakt ist, dass sich nicht eine einzige der rund zwei Duzend Geschichten von „rechtsradikalen Hakenkreuz-Ritzereien“, die seit Beginn der neunziger Jahre Schlagzeilen gemacht haben, als wahr herausgestellt hat. Alle, samt und sonders, waren erlogen. Vom „Rollstuhlmädchen in Halle“ über die angeblich in einer Tiefgarage in Düsseldorf von „Skinheads“ überfallen Koreanerin bis hin zum „Hakenkreuz-Mädchen Domenique“ aus Bautzen. Immer wieder gab es psychisch gestörte junge Frauen, die behaupteten, „Neonazis“ hätten ihnen irgendwo am Körper Hakenkreuz eingeritzt.