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Prof. Alfred de Zayas - Alles andere wäre sinnlos

 

Als amerikanischer Beobachter der Debatte über die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ begrüße ich die Entscheidung des Bundestages, die Gedenkstätte in Berlin zu errichten. Ich bedauere jedoch die Politisierung der Diskussion. Denn es geht um Opfer großen Unrechts und um die Notwendigkeit der Besinnung, damit Vertreibungen künftig nicht mehr geschehen. Es ist geschichtlich nicht zu bestreiten, dass die deutschen Vertriebenen Ungeheuerliches erlitten haben.

Dies wurde bereits 1945 auch von General Eisenhowers Berater Roben Murphy, von Bertrand Russell, Victor Gollancz und Albert Schweitzer festgestellt. Die gegenwärtige Diskussion geht unter die Gürtellinie; sie bedeutet Hohn und Unbarmherzigkeit gegenüber den Opfern. Die persönlichen Angriffe gegen Erika Steinbach die Vertreterin der Vertriebenen, zeigen, wie wenig sich manche Politiker und Journalisten in Deutschland, Polen und in der Tschechischen Republik mit der menschenrechtlichen Bedeutung der Vertreibung auseinandergesetzt haben.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, José Ayala Lasso aus Ecuador, sagte am

6. August 2005 im ICC-Berlin in Anwesenheit der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel und Erika Steinbach:

„Auch ich unterstütze die Idee, ein internationales Zentrum zum Kampf gegen Bevölkerungsumsiedlungen einzurichten, dessen Aufgabe nicht nur das Dokumentieren und Erforschen von Vertreibungen in der Vergangenheit sein soll, sondern das sich ebenfalls zum Ziel setzt, zukünftige Vertreibungen überall auf der Welt zu verhindern, indem es Aufklärung betreibt und das öffentliche Bewusstsein schärft für die Schrecken, die durch gewaltsame Bevölkerungsumsiedlungen entstehen, indem es Frühwarnstrategien entwickelt und die Maßnahmen der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet unterstützt.“

Sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten sind Vertreibung und Verschleppung völkerrechtswidrig. Das Nürnberger Urteil hat die von den Nationalsozialisten betriebenen „Bevölkerungstransfers“ eindeutig verurteilt. Gemäß Artikel. 8 des Statuts des internationalen Strafgerichtshofs aus dem Jahre 1998 gelten Vertreibungen als Kriegsverbrechen, gemäß Artikel 7 als Verbrechen gegen die Menschheit. Vertreibung kann als Völkermord bezeichnet werden, wenn es nachweislich die Absicht des Vertreiberstaates ist, eine Volksgruppe auch nur teilweise zu vernichten. Dies ist auch die Rechtsprechung des Internationalen Strafrechtstribunals für das ehemalige Jugoslawien und des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Wenn etwa Srebrenica als Völkermord gilt, so könnten auch größere Massaker während der Vertreibung der Deutschen als Völkermord eingestuft werden. Das Völkerrecht gilt gleichermaßen für alle. Juristerei à la carte ist ein Widerspruch in sich.

2000 gründeten Erika Steinbach und Peter Glotz, die „Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen“ mit dem Ziel, alle Vertreibungen zu studieren. alle Opfer zu würdigen - nicht nur die. deutschen. Leider ist Glotz viel zu früh verstorben. Steinbach hat die Aufgabe mit Vernunft und Augenmaß weitergeführt. Sie hat ihre Bereitschaft zur Versöhnung mehrfach bewiesen. Wer will, kann darüber nachdenken, ob diese Bereitschaft in den Regierungskreisen Polens oder der Tschechischen Republik, durchgehend vorhanden ist. In den Jahren 2006 und 2007 organisierte das Zentrum die ausgezeichnete Wanderausstellung „Erzwungene Wege“, die sich mit Erfolg an der Geschichte und an den Menschenrechten orientierte.

Unter der nationalsozialistischen Besatzung war den Völkern Ost- und Mitteleuropas unermessliches und unvergessliches Leid zugefügt worden. Die polnischen, tschechoslowakischen, russischen Opfer hatten daher, ein Recht auf Wiedergutmachung. Jedoch dürfen legitime Ansprüche nicht durch die Verhängung von Kollektivstrafen aufgrund allgemeiner Diskriminierung und ohne die genaue Untersuchung persönlicher Schuld verwirklicht werden. Die Vertreibung von 14 Millionen Menschen war damals eine Ungeheuerlichkeit. Man darf es weder aufrechnen noch kleinreden. Die Menschenrechte beruhen auf dem Grundsatz der Gleichheit der Menschen. Aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist mit Ehrfurcht zu gedenken, denn jedes einzelne Menschenleben ist heilig.

Die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist ein Forum für Annäherung und Verständigung. Dafür braucht man vor allem historische Aufrichtigkeit und die Bereitschaft, offen und ehrlich miteinander zu reden. Es liegt auf der Hand, dass die deutschen Vertriebenen in dieser Stiftung ohne Einschränkung vertreten werden müssen, unter anderen durch ihre gewählte Vertreterin, Frau Steinbach. Anders wäre die Stiftung sinnlos.

Der Verfasser lehrt Völkerrecht an der Geneva School of Diplomacy und ist Mitglied des Beirates der Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen.

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