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Selbstbestimmung der europäischen Völker und Kulturen vor dem Aus!

 

Selbstbestimmung

der europäischen Völker und Kulturen vor dem Aus!


Der

Bundestag hat den Entwurf des Lissabon-Vertrages durchgewinkt. Über

die denkbar wichtigste Frage des deutschen Volkes und Staates - seine

Souveränität und Selbstbestimmung - wurde im Bundestag

nicht einmal wirklich diskutiert. Nun prüft das

Bundesverfassungsgericht aufgrund einiger Klagen gegen das

Zustimmungs­gesetz, ob der Lissabon-Vertrag, der wesentliche

Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf die EU und die

Kommissare übertragen soll, verfassungsgerecht ist. Auch wir

sind der Auffassung, daß dies in entscheidenden Punkten der

demokratischen und rechts­staatlichen Selbstbestimmung nicht der

Fall ist: Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages übertrüge

der EU unkündbar wesentliche Grundrechte des deutschen Volkes,

die damit unwiederbringlich verloren wären. Wir richten daher

gegen den Lissabon-Vertrag

diesen öffentlichen

Hilferuf an das

Bundesverfassungsgericht

das

deutsche Volk gegen sein Parlament und seine Regierung zu schützen,

welche ihm nie eine Chance gege­ben haben, sich zu der

vorgesehenen fundamentalen, historisch einmaligen Entmachtung zu

äußern, geschwei­ge denn darüber zu entscheiden,

obwohl Artikel 20 (2) des Grundgesetzes doch lautet: „Alle

Staatsgewalt geht vom Volke aus".


I.

Wir fordern

Selbstbestimmung

für Deutschland,

ein

Europa der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,

ein

Europa der Völker - Schluß mit dem Europa der Kommissare!

ein

Europaparlament, zu welchem alle Unionsbürger, auch Deutsche,

gleichwertiges Stimmrecht habe, eine Zweite EU-Kammer des

Europäischen Parlaments, besonders zur Sicherung der Belange

kleinerer Mitgliedsstaaten,

Übertragung

von Souveränitätsrechten an Brüssel nur soweit für

das Ganze nötig, so wie es Art. 5 EG-Vertrag bestimmt: Die

Gemeinschaft wird nur tätig, sofern die Ziele der in Betracht

gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht

ausreichend erreicht werden können.

Gegen

diesen auf deutsches Drängen in den Vertrag aufgenommenen

sogenannten Subsidiaritätsgrund­satz wird seit Jahren von

der EU und dem Europäischen Gerichtshof immer offener, zynischer

und frecher verstoßen. Der Vertrag von Lissabon soll das noch

verstärken.


II.

Wir halten es für verderblich, daß

die

EU-Organe in der Innen- und Rechtspolitik noch mehr Befugnisse

erhalten, obwohl wir Deutschen für uns selbst sorgen können,

deutsche

Gerichte selbst in unmittelbar deutschen Angelegenheiten kaum noch

eigene Kompetenzen haben,

das

Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz nicht mehr

letztverantwortlich auslegen darf, die EU die Befugnis der

Kompetenz-Kompetenz erhalten soll, wonach sie selbst entscheidet,

wieviel Macht sie ausüben kann.


III.

Die Bürger wissen gar nicht, viele Politiker offenbar auch

nicht, daß

das

Grundgesetz schon heute weitestgehend Makulatur geworden ist - nur

die klägliche „Solange-Rechtsprechung" erhält

kümmerliche Reste deutscher rechtlicher Selbstbestimmung, der

Europäische Gerichtshof immer stärker an die Stelle

deutscher Gerichte tritt, seine Urteile niemals auf deutsch berät,

niemals auf deutsch verfaßt und selten die weltweit wohl

einfußreichste, die deutsche, Rechtstradition achtet, kein

einziger (!) Rechtsakt aus Brüssel

auf deutsch, der meistgesprochenen europäischen Sprache,

erarbeitet und formuliert wird - und dies ohne Rücksicht auf die

Folgen für unsere Rechtskultur.


IV.

Der Lissabon-Vertrag - ein diktiertes Ermächtigungsgesetz

Die

Ratifizierung des Lissabon-Vertrages wäre ein unkündbares,

ewiges Ermächtigungsgesetz zugunsten der EU-Kommissare. Eine

historisch einmalige Selbstentmachtung eines großen Staates,

die angesichts unserer politischen Naivität und Gutgläubigkeit

für uns Deutsche besonders verhängnisvoll wäre. Die

Zustimmung des Bundestages zum Lissabon-Vertrag erfolgte durch

Abgeordnete, von denen erwiesener­maßen viele

keine Ahnung hatten, worüber sie bei

diesem bis zur Unverständlichkeit verklausulierten Vertrag

entschieden, mit dem praktisch der gleiche Verfassungsentwurf

durchgesetzt werden soll, den Franzosen und Niederländer, noch

im Besitz ihres Selbstbestimmungsrechtes, eindeutig abgelehnt haben.

Indem die Bundestagsabgeordneten in dieser existentiellen Frage dem

Fraktionszwang folgten, obwohl sie nur ihrem Gewissen verpflichtet

sind, haben sie nach unserer Auffassung ihre Pflichten gröblich

verletzt und deutlich gezeigt, wie wenig der Bürger eine Chance

hatte, seine Meinung zur Geltung zu bringen.


V.

Art. 20 (4) Grundgesetz sagt:

Gegen

jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle

Deutschen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Abhilfe nicht

möglich ist.

Wir

befürchten allerdings, daß auch diese Vorschrift durch die

deutsche Selbstentmachtung praktisch hinfällig geworden ist.

Viele haben den Mut verloren, noch viel retten zu können. Denn

viel ist von unserer nationalen Selbstbestimmung nicht geblieben.

Aber versuchen sollten wir es dennoch.

Man

wird später fragen: Haben die das

denn nicht gesehen? Wir möchten,

daß man wenigstens von uns sagen kann: Ja

- es gab einige! Wollen Sie nicht

dazugehören?



VI. Nein

zum Ermächtigungsgesetz:

Unterstützen Sie daher

die jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klagen

geben das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon.

Unterschreiben Sie mit Angabe Ihrer Anschrift auf der

nebenstehenden Liste (bitte ausschnei­den). Sammeln Sie

möglichst viele Unterschriften. Bringen Sie Kopien dieser

Liste in Umlauf. Sie ist auch abrufbar unter www.swg-hamburg.de.

Der jeweils letzte Unterzeichner wird gebeten, die Liste einzusenden

an: Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG),

Buchtstraße 4,22087 Hamburg. Wir werden die gesammelten Listen

dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts übergeben.



    V.i.S.d.P. Prof. Dr. iur. M. Aden

Vorsitzender:

Prof. Dr. iur. Menno Aden, Präsident des Oberkirchenrates a. D.

Beirat: Wilhelm v. Gottberg, Pater Lothar Groppe SJ, Prof. Dr. Klaus

Hornung, Hans-Joachim von Leesen 20508 Hamburg - Postfach 261827 -

Tel. 040/414008-28 - Telefax. -48 - vorstand@swg-hamburg.de

- www.swg-hamburgafe Vereinsregister Hamburg - Gemeinnützigkeit

anerkannt –

Postbank

Hamburg BLZ 200 100 20 - Konto 33 961420

(Abschrift

des Aufrufs der SWG Hamburg verteilt durch Junge Freiheit vom

24.4.2009)







Ich

unterstütze die Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen das

Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon.


 

Unterschrift

 

 

Name

 

 

Vorname

 

 

PLZ / Ort

 

 

Straße / Nr,

 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 




Der

letzte Unterzeichner wird gebeten, die Liste einzusenden an:

Staats-

und wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG), Buchtstraße

4, 22087 Hamburg.


 

 

 

 

 

 

 

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