Selbstbestimmung der europäischen Völker und Kulturen vor dem Aus!
Selbstbestimmung
der europäischen Völker und Kulturen vor dem Aus!
Der
Bundestag hat den Entwurf des Lissabon-Vertrages durchgewinkt. Über
die denkbar wichtigste Frage des deutschen Volkes und Staates - seine
Souveränität und Selbstbestimmung - wurde im Bundestag
nicht einmal wirklich diskutiert. Nun prüft das
Bundesverfassungsgericht aufgrund einiger Klagen gegen das
Zustimmungsgesetz, ob der Lissabon-Vertrag, der wesentliche
Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf die EU und die
Kommissare übertragen soll, verfassungsgerecht ist. Auch wir
sind der Auffassung, daß dies in entscheidenden Punkten der
demokratischen und rechtsstaatlichen Selbstbestimmung nicht der
Fall ist: Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages übertrüge
der EU unkündbar wesentliche Grundrechte des deutschen Volkes,
die damit unwiederbringlich verloren wären. Wir richten daher
gegen den Lissabon-Vertrag
diesen öffentlichen
Hilferuf an das
Bundesverfassungsgericht
das
deutsche Volk gegen sein Parlament und seine Regierung zu schützen,
welche ihm nie eine Chance gegeben haben, sich zu der
vorgesehenen fundamentalen, historisch einmaligen Entmachtung zu
äußern, geschweige denn darüber zu entscheiden,
obwohl Artikel 20 (2) des Grundgesetzes doch lautet: „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus".
I.
Wir fordern
Selbstbestimmung
für Deutschland,
ein
Europa der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
ein
Europa der Völker - Schluß mit dem Europa der Kommissare!
ein
Europaparlament, zu welchem alle Unionsbürger, auch Deutsche,
gleichwertiges Stimmrecht habe, eine Zweite EU-Kammer des
Europäischen Parlaments, besonders zur Sicherung der Belange
kleinerer Mitgliedsstaaten,
Übertragung
von Souveränitätsrechten an Brüssel nur soweit für
das Ganze nötig, so wie es Art. 5 EG-Vertrag bestimmt: Die
Gemeinschaft wird nur tätig, sofern die Ziele der in Betracht
gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht
ausreichend erreicht werden können.
Gegen
diesen auf deutsches Drängen in den Vertrag aufgenommenen
sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz wird seit Jahren von
der EU und dem Europäischen Gerichtshof immer offener, zynischer
und frecher verstoßen. Der Vertrag von Lissabon soll das noch
verstärken.
II.
Wir halten es für verderblich, daß
die
EU-Organe in der Innen- und Rechtspolitik noch mehr Befugnisse
erhalten, obwohl wir Deutschen für uns selbst sorgen können,
deutsche
Gerichte selbst in unmittelbar deutschen Angelegenheiten kaum noch
eigene Kompetenzen haben,
das
Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz nicht mehr
letztverantwortlich auslegen darf, die EU die Befugnis der
Kompetenz-Kompetenz erhalten soll, wonach sie selbst entscheidet,
wieviel Macht sie ausüben kann.
III.
Die Bürger wissen gar nicht, viele Politiker offenbar auch
nicht, daß
das
Grundgesetz schon heute weitestgehend Makulatur geworden ist - nur
die klägliche „Solange-Rechtsprechung" erhält
kümmerliche Reste deutscher rechtlicher Selbstbestimmung, der
Europäische Gerichtshof immer stärker an die Stelle
deutscher Gerichte tritt, seine Urteile niemals auf deutsch berät,
niemals auf deutsch verfaßt und selten die weltweit wohl
einfußreichste, die deutsche, Rechtstradition achtet, kein
einziger (!) Rechtsakt aus Brüssel
auf deutsch, der meistgesprochenen europäischen Sprache,
erarbeitet und formuliert wird - und dies ohne Rücksicht auf die
Folgen für unsere Rechtskultur.
IV.
Der Lissabon-Vertrag - ein diktiertes Ermächtigungsgesetz
Die
Ratifizierung des Lissabon-Vertrages wäre ein unkündbares,
ewiges Ermächtigungsgesetz zugunsten der EU-Kommissare. Eine
historisch einmalige Selbstentmachtung eines großen Staates,
die angesichts unserer politischen Naivität und Gutgläubigkeit
für uns Deutsche besonders verhängnisvoll wäre. Die
Zustimmung des Bundestages zum Lissabon-Vertrag erfolgte durch
Abgeordnete, von denen erwiesenermaßen viele
keine Ahnung hatten, worüber sie bei
diesem bis zur Unverständlichkeit verklausulierten Vertrag
entschieden, mit dem praktisch der gleiche Verfassungsentwurf
durchgesetzt werden soll, den Franzosen und Niederländer, noch
im Besitz ihres Selbstbestimmungsrechtes, eindeutig abgelehnt haben.
Indem die Bundestagsabgeordneten in dieser existentiellen Frage dem
Fraktionszwang folgten, obwohl sie nur ihrem Gewissen verpflichtet
sind, haben sie nach unserer Auffassung ihre Pflichten gröblich
verletzt und deutlich gezeigt, wie wenig der Bürger eine Chance
hatte, seine Meinung zur Geltung zu bringen.
V.
Art. 20 (4) Grundgesetz sagt:
Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.
Wir
befürchten allerdings, daß auch diese Vorschrift durch die
deutsche Selbstentmachtung praktisch hinfällig geworden ist.
Viele haben den Mut verloren, noch viel retten zu können. Denn
viel ist von unserer nationalen Selbstbestimmung nicht geblieben.
Aber versuchen sollten wir es dennoch.
Man
wird später fragen: Haben die das
denn nicht gesehen? Wir möchten,
daß man wenigstens von uns sagen kann: Ja
- es gab einige! Wollen Sie nicht
dazugehören?
VI. Nein
zum Ermächtigungsgesetz:
Unterstützen Sie daher
die jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klagen
geben das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon.
Unterschreiben Sie mit Angabe Ihrer Anschrift auf der
nebenstehenden Liste (bitte ausschneiden). Sammeln Sie
möglichst viele Unterschriften. Bringen Sie Kopien dieser
Liste in Umlauf. Sie ist auch abrufbar unter www.swg-hamburg.de.
Der jeweils letzte Unterzeichner wird gebeten, die Liste einzusenden
an: Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG),
Buchtstraße 4,22087 Hamburg. Wir werden die gesammelten Listen
dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts übergeben.
V.i.S.d.P.
Prof.
Dr. iur. M. Aden
Vorsitzender:
Prof. Dr. iur. Menno Aden, Präsident des Oberkirchenrates a. D.
Beirat: Wilhelm v. Gottberg, Pater Lothar Groppe SJ, Prof. Dr. Klaus
Hornung, Hans-Joachim von Leesen 20508 Hamburg - Postfach 261827 -
Tel. 040/414008-28 - Telefax. -48 - vorstand@swg-hamburg.de
- www.swg-hamburgafe Vereinsregister Hamburg - Gemeinnützigkeit
anerkannt –
Postbank
Hamburg BLZ 200 100 20 - Konto 33 961420
(Abschrift
des Aufrufs der SWG Hamburg verteilt durch Junge Freiheit vom
24.4.2009)
Ich
unterstütze die Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen das
Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon.
Unterschrift
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Der
letzte Unterzeichner wird gebeten, die Liste einzusenden an:
Staats-
und wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG), Buchtstraße
4, 22087 Hamburg.