Warschau denkt an Entschädigungen
Das von der polnischen Regierung geplante Gesetzt, das die Opfer von Enteignungen unter der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg sowie der kommunistischen Ära der Nachkriegszeit entschädigen soll, ist bei den deutschen Vertriebenenverbänden auf harsche Kritik gestoßen. Ein kunstvoll gesponnenes Netz von Ausnahmetatbeständen soll nämlich verhindern, dass auch Deutsche in den Genus einer Entschädigung kommen.
Das beginnt schon damit, dass lediglich 20 Milliarden Zloty (und 6 Milliarden Euro) für sämtliche Entschädigungsansprüche bereitgestellt werden und im Verhältnis der Ansprüche bereitgestellt werden und im Verhältnis der Ansprüche verteilt werden sollen. Angesichts der immensen Werte, die die über 12 Millionen vertriebenen Ostdeutschen zurücklassen mussten, ein Witz. Um aber auch minimale Entschädigungen für Deutsche auszuschließen, soll das Gesetzt nur für Personen gelten, die zum Zeitpunkt der Enteignung polnische Staatsbürger waren. Der große Kreis der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Deutschen steht damit außen vor.
Zudem ist für diejenigen Deutschen, die in ihrer Heimat bleiben konnten und nach dem Krieg polnische Staatsbürger wurden, in den folgenden Jahrzenten aber auch Spätaussiedler in die Bundesrepublik gingen, eine Ausschlluss-Klausel vorgesehen. Es sollen bei der Entschädigung nur Vermögenswerte berücksichtig werden, die vor 1962 enteignet wurden. Die meisten Spätaussiedler verließen aber polnischen Machtbereich und mussten dabei oft ihr gesamtes Vermögen zurückzulassen.
Eine weitere Gruppe von Deutschen, die zwischen den beiden Weltkriegen auf Grund der im Versailler Diktat verordneten deutschen Gebietsabtretungen an Polen zu polnischen Staatbürgern gemacht wurden und deren Staatsbürgerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg von den kommunistischen Machthabern mit Sonderdekreten aberkannt wurde, soll in dem Gesetz ebenfalls ausdrücklich von Entschädigungsansprüche ausgeschlossen werden.
Während die Bunderegierung unter der bekennenden Polen-Bewundererin Merkel die unglaubliche Niedertracht einer Verweigerung polnischer Wiedergutmachung für Deutsche unwidersprochen hinnimmt, schlug Rudi Pawelka andere Töne an. Der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien und Gründer der "Preußischen Treuhand", die durch Klagen vor europäischen Gerichten das Eigentum deutscher Vertriebener zurückgewinnen will, wies darauf hin, dass die Begrenzung von Entschädigungen auf polnische Staatsbürger gegen das in der Europäischen Union (EU) geltende Diskriminierungsverbot verstoße. "Wir werden beim Europäischen Gerichtshof dagegen Klagen", so Pawelka, "da werden wir nicht lockerlassen".
Überraschenderweise wird nun Pawelkas Sicht der Dinge ausgerechnet von polnischen Kreisen geteilt, die als ausgesprochene Deutschenfeinde gelten. Diese glauben, dass es sich um ein "sehr schlechtes Gesetz" handelte, das die Regierung Tusk da vorbereite. So meint Dorota Arciszewska-Mielczyk, die sich mit Gleichgesinnten den Ansprüchen der "Preußischen Treuhand" entgegenstemmt, das Gesetzt müsse unbedingt so umgeschrieben werden, dass es einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof standhalte. Deutsche Vertriebene warteten nämlich nur darauf, "um gegen uns vor Gericht zu ziehen".
In der Tat verbieten nicht nur die neuen Antidiskriminierungs-Gesetze in den EU-Staaten, sondern auch Artikel 12 des EG-Vertrags "jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit".
Bezeichnend ist es allerdings , dass die deutsche Bundesregierung ihre diesbezügliche Fürsorgepflicht für Deutsche nicht wahrnimmt und die offenbar der EU-Gerichtsbarkeit überlassen bleibt.