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Kanzlerakte

 

Seit mehreren Jahren geisterte durch nationale Medien ein Vorgang, der als „Kanzlerakte“ den Geheimen Staatsvertrag von 21. Mai 1949 zum Inhalt hat. Über Jahrzehnte war es der Politik gelungen, den Inhalt dieses „Erpressung-Vertrages“ geheim zu halten. Erst G-H. Komosa schaffte es, die Einzelheiten zu diesem Thema den Freunden unseres Vaterlandes zu vermitteln. Der Text aus diesem Buch (Die deutsche Karte), den man bereits auf den Seiten 21 und 22 findet, ist so ungeheuerlich, dass wir uns verpflichtet fühlen, ihn unserer Leserschaft noch einmal in vollem Wortlauf zu vermitteln. Er lautete:

 

„Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 – also kurz vor der Gründung der Bundesrepublik – wurde vom Bundesnachrichtendienst unter >Strengste Vertraulichkeit< eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 1099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal >der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs – und Rundfunkmedien< bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die so genannte „Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.“

Anträge deutscher Beamter, die Goldreserven kontrollieren zu dürfen, wurden immer abgelehnt. Die sogenannte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen. Nun wird auch klar, warum Deutschland nach Kriegsende noch immer keinen Friedensvertrag hat. Der bestehende Waffenstillstandsvertrag ermächtigt die Alliierten jederzeit wieder in Deutschland einzumarschieren. Jetzt ist auch verständlich, warum alle deutschen Bundeskanzler vor ihrem Amtseid in Deutschland zu einem «privaten Besuch» in die USA reisen (müssen), um dort die «Kanzlerakte» zu unterschreiben. Da wird auch dem einfachsten deutschen Staatsbürger und dem eingewanderten Ausländer klar, warum sich Angela Merkel bei George W. Bush regelrecht anbiedert und so ziemlich alles tut.

Übrigens: Auch beim Zusammenschluss der BRD mit der DDR wurde ein streng geheimes Zusatzabkommen zum 2-Plus-4-Vertrag unterschrieben. Dieses ist nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt und darf durch die Medien nicht veröffentlicht werden. Es dürfte sich heute um eines der am meisten gehüteten Staatsgeheimnisse der BRD handeln. Daraus einige Einzelheiten: Die in der BRD verbleibenden Dienststellen der Siegermächte (England, Frankreich, die USA und die UdSSR – heute Russland), zivil und militärisch, wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften, verbleiben weiterhin deren Hoheitsgebiet, was folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig werden. Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zeitlich begrenzte weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze ihrer Interessen für notwendig halten. Im Artikel 2 des Zusatzabkommens wurde festgeschrieben, dass die Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: allen elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung.

Sie können sich denken, warum es aus diesen Gründen am 14. September 1996 zu einem Brief des Bundesnachrichtendienstes an einen Minister gekommen ist, der als «streng geheim» eingestuft wurde.

 



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