Wydanie/Ausgabe 131/04.04.2024

 Tausende nehmen alljährlich ihr Recht wahr, der Kom­munistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu gedenken. Das Recht, ihre Toten zu ehren, haben aber auch Patrioten.

Die Brockhaus Enzyklopädie von 1970 vermerkt: „Mag­deburg wurde im Zweiten Weltkrieg, besonders durch den Luftangriff vom 16. Januar 1945, stark zerstört (16.000 Tote); fast die gesamte Altstadt und ihre nächste Umgebung wurden in Schutt und Asche gelegt. Von den 106.700 Wohnungen (1939) wurden 41.000 total und 9.000 schwer zerstört. Die Industrieviertel der Stadt wurden weniger getroffen." Der erste britische Luftangriff auf Magdeburg war schon am 22. August 1940 erfolgt, damit drei Monate vor dem deutschen Angriff auf Coventry, mit dem die Flug- motoren- und Rüstungsproduktion in der Stadt ausge­schaltet werden sollte, bei dem aber auch die Michaels-Ka­thedrale zerstört und 568 Menschen getötet wurden.

Die offiziellen Stellen Magdeburgs relativieren die kriegs­verbrecherische Zerstörung der Stadt, ja heißen sie sogar gut mit Sätzen wie: „Das Ziel der Alliierten war die Be­freiung Europas und Deutschlands vom Nationalsozialismus Statt glaubwürdige Zeichen der Trauer zu setzen, veranstalteten Magdeburgs Stadtobere auf dem Breiten Weg, einst eine der schönsten Barockstraßen Deutschlands, ein „farbenfrohes Volksfest", um ein „starkes Zeichen gegen den zeitgleichen Aufmarsch rechter Antidemokraten" zu setzen. So soll jeder, der die Zerstörung der Stadt durch das Flächenbombardement der Royal Air Force am 16. Ja­nuar 1945, die Phosphorbomben und die Feuerstürme be­trauert, zum „Antidemokraten" gestempelt zu verden.

Die bundesweit vermeldete Bilanz: „Insgesamt nahm die Polizei 22 Anhänger der linken und eine Person der rechten Szene wegen Sachbeschädigung oder Landfriedens­bruch in Gewahrsam, wie ein Polizeisprecher am Sonntag in Magdeburg sagte." Auch war eine Betonplatte aus dem fünften Stock eines Hauses, in dem sich Anhänger der linksautonomen Szene befanden, nach einem Beamten ge­worfen worden und hatte diesen nur knapp verfehlt. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag aus.

Solange die Bundesrepublik ein Rechtsstaat bleibt, wird niemandem das Gedenken an die Toten unseres Volkes ver­wehrt werden können. Die bei Terror an griffen qualvoll ums Leben gekommenen Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, tragen keinerlei Verantwortung für politische Entscheidungen der damaligen Zeit. Dass Roosevelt, Chur­chill und Stalin Deutschland befreien wollten, haben sie selbst nicht behauptet.

Dr. Gerhard Frey