Wydanie/Ausgabe 131/04.04.2024

Die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten in der Ausgabe vom 9. Juni 2010 unter dem Titel „Das verschwundene Sudetenland“ über eine Ausstellung, die in Zwettl/Rodl gezeigt wird.

Der Autor des Beitrags, Manfred Wolf, schreibt, dass es vor allem junge Menschen sind, die ihr Interesse an der sudetendeutschen Geschichte bekunden. Diese Entwicklung ist selbstverständlich zu begrüßen, wurde die Geschichte der Sudetendeutschen hierzulande doch über Jahrzehnte hinweg verdrängt und vor allem in den Schulen tot geschwiegen. Während für  Wolf die „betroffene Generation“ dieses Thema immer noch tabuisiert, sind die Nachkriegsgenerationen eher in der Lage, mit der Vergangenheit zu brechen und die Medaille umzudrehen“. Was damit gemeint ist, erklärt Wolf mit folgenden Worten:

Denn auf der Kehrseite steht unter anderem, dass das NS-Regime das Sudetenland 1938 annektierte und mehr als 700.000 Tschechen aus diesem Gebiet vertrieben hat. Sie wurden durch Siebenbürger, Südtiroler und andere regelrecht ersetzt.

Allein in diesem dreizeiligen Absatz verbergen sich derart viele Fehler und Fehleinschätzungen, dass sich die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) gezwungen sieht, unbedingt darauf zu reagieren.

Zunächst ist die Behauptung, dass das Sudetenland vom NS-Regime „annektiert wurde“ absolut falsch. Die Abtrennung der mehrheitlich deutsch besiedelten Randgebiete wurde vertraglich über das Münchener Abkommen geregelt. Selbst wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass dieses Abkommen unter massivem Druck des Dritten Reichs erfolgte, kann keinesfalls von einer gewaltsamen Besetzung gesprochen werden. Noch vor der Unterzeichnung des Münchener Abkommens hatten London und Paris am 19. September 1938 in einer gemeinsamen Note an die tschechoslowakische Regierung festgehalten, dass die Interessen der Tschechoslowakei nicht länger garantiert werden können, „wenn diese Gegenden nicht an das Reich übertragen werden.“ In der Antwort vom 21. September 1938 nahm die tschechoslowakische Regierung schließlich die „anglofranzösischen Vorschläge schmerzerfüllt an“. Die von Wolf angesprochene Annexion betraf dann Monate später – 15. März 1939 - die militärische Besetzung der Rest-Tschechei mit der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren. Bereits am 13. März hatte sich die Karpato-Ukraine und am 14. März 1939 die Slowakei von der ČSR abgespalten! Die Vorgänge vom Herbst 1938 sind davon aber zu trennen und dürfen nicht rein aus der Perspektive der politischen Vorgänge von 1939 interpretiert werden.

Gravierend falsch ist auch die Behauptung, dass 700.000 Tschechen nach 1938 aus den sudetendeutschen Gebieten vertrieben wurden. Wolf setzt hier die tschechische Bevölkerung nach der Volkszählung von 1930 mit der Zahl der tschechischen Flüchtlinge und Vertriebenen gleich. Die gab es freilich auch, vor allem bei Juden, Kommunisten und Sozialdemokraten, aber nicht in dem von Wolf behaupteten Ausmaß. Verlässliches Zahlenmaterial findet sich dazu bei Peter Heumos. Heumos trennt zunächst einmal den öffentlichen Dienst von den übrigen Flüchtlingen. Er zitiert hier Jaroslav Šima, der von 80.000 Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Verwaltungsbeamte, Lehrer, Militär, etc.) spricht, die von den Dienststellen abgezogen und mit ihren Familien ins Landesinnere versetzt wurden. Dieser Personenkreis wurde, wie es übrigen schon vor Jahren Fritz Peter Habel nachwies, keinesfalls vertrieben.

Was die tschechischen Flüchtlinge angeht, so weist Heumos darauf hin, dass ein Teil von ihnen schon vor dem Münchener Abkommen die sudetendeutschen Gebiete verlassen hatte, wobei nach Befragung des Prager Instituts für Flüchtlingsfürsorge neben politischen und kulturellen vielfach auch wirtschaftliche Motive zur Angabe kamen. Bis 1. Juli 1939 registrierte das Institut rund 170.000 Tschechen, die aus den sudetendeutschen Gebieten kamen. Ohne Erwähnung bleiben bei Wolf letztlich jene 400.000 Tschechen, die nach 1938 als Minderheit im Reichsgau Sudetenland lebten und dort in der Industrie oder in der Landwirtschaft tätig waren. Die im Mai 1939 im Sudetengau durchgeführte Volkszählung ergab eine tschechische Bevölkerung von 291.000 Personen. Diese Zahl wird aber in der Geschichtsforschung als zu niedrig angesehen. Sehr viele Tschechen hatten nämlich die reichsdeutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Im Vertrag über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 26. November 1938 wurde nämlich Tschechen, die vor dem 1. Januar 1910 in den sudetendeutschen Gebieten geboren worden waren oder die ihre deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages vom 10. Januar 1920 verloren hatten, ein staatsbürgerschaftliches Optionsrecht eingeräumt. Allein die Zahlen zur tschechischen Volksgruppe im Sudetengau zeigen, wie falsch die von Wolf aufgestellte Behauptung ist, 700.000 Tschechen seien nach 1938 aus dem Sudetenland vertrieben worden. Wolf übernimmt hier völlig unkritisch eine These, die leider bis heute von nationalen und kommunistisch-antifaschistischen Kreisen in der Tschechischen Republik vertreten wird. Sie besagt, dass der Vertreibung der Sudetendeutschen eine Vertreibung der tschechischen Bevölkerung aus dem Sudetenland vorausgegangen war und letztlich das gewaltsame Verhalten der Tschechen von 1945 provozierte.

Absolut unsinnig ist auch seine Aussage, nach der Siebenbürger Sachsen oder Südtiroler an die Stelle der zuvor „vertriebenen Tschechen“ gesetzt wurden. Wolf spricht hier eine Thematik an, die mit dem Sudetenland nur sehr begrenzt zu tun hatte. Insgesamt wurden nach einer Auflistung bei Ralf Gebel im Reichsgau Sudetenland bis November 1942 lediglich 2003 Bessarabien-, Buchenland- und Dobrudschadeutsche, 408 Wolhynien-, Galizien- und Narewdeutsche, 245 Südtiroler und 423 Binnendeutsche angesiedelt. Wolfs Siebenbürger Sachsen fehlen in der Auflistung, weil diese Volksgruppe nicht zu den Umsiedlern gehörte. Lediglich die Nordsiebenbürger wurden im Herbst 1944 über Ungarn auf österreichisches Gebiet evakuiert.  Rechnet man also die volksdeutschen Umsiedler zusammen, ergibt das für den Sudetengau eine Gesamtanzahl von annähernd 2700 Personen. Und die sollen nach Wolf 700.000 vertriebene Tschechen „regelrecht ersetzt“ haben. Allein die Gegenüberstellung beider Zahlen zeugt von der Unmöglichkeit einer solchen Behauptung.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Falschinformationen, falsche Zahlenangaben und konstruierte Geschichtsbilder ganz sicher zu keiner Aufarbeitung der Geschichte beitragen, sondern nur altbekannte Stereotype aufwärmen.

Komentarze

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Franz Gissau
12 years ago
Vielen Dank für die profunde Ausführung einer selbstverständlichen Wahrheit. Sie ist leider den meisten, die heute eine Meinung über diese Sache und den Raum vertreten, unbekannt. Leider offenbar auch den Spitzen der Deutschen Bundesregierung und der im BT vertretenen Opposition. Wie soll es da die tschechische Elite besser wissen. Kann die Wahrheit da dennoch siegen?
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